Dämmung
Viele Bauherren, aber auch Baufirmen glauben, im Untergeschoss auf eine Wärmedämmung verzichten zu können. Sie übersehen, dass kalte Kellerwände gerne feucht sind und schimmeln. Ungedämmte Keller passen nicht mehr in unsere, von der Energieeinsparung geprägte Zeit.
Wärmegedämmte Keller dagegen sind trocken, denn Wärmeschutz ist gleichzeitig Tauwasserschutz. Auf warmen Oberflächen kann sich der in der Raumluft enthaltene Wasserdampf nicht niederschlagen. Bei beheizbaren Kellern fordert die Energieeinsparverordnung immer eine gute Wärmedämmung.
Jeder Keller braucht einen Wärmeschutz. Bei Neubauten ist dieser relativ einfach zu verwirklichen: Entweder bestehen die Kellerwände aus hoch Wärme dämmenden Mauersteinen wie Leichtziegel oder Leichtbetonsteine. Bei schweren Wänden aus Kalksandstein oder Beton halten von außen angebrachte Dämmplatten die Keller warm. Dient der Keller nur zur Lagerung, sollte die Dämmschicht mindestens 6 cm, bei beheizbaren Kellern mindestens 8 cm dick sein.
Das gleiche gilt für die Kellersohle. Am besten wirkt eine Dämmschicht unter der Kellersohle. Allerdings erfordert das etwas teurere Dämmplatten, die die Lasten des Hauses abtragen können. Kostengünstiger ist eine Dämmschicht zwischen Bodenplatte und schwimmenden Estrich. Bei dieser Lösung bilden die Ränder zwar Wärmebrücken. Deren negative Wirkung sollte man aber nicht überbewerten.
Kellerräume können auch von innen gedämmt sein. Bei der Wärmedämmung einzelner Räume ist dieses eine preiswerte Alternative, bei der Sanierung alter Keller häufig die einzig mögliche Lösung. Ihr Nachteil ist, dass Wärmebrücken vorprogrammiert sind. Dämmstoffdicken bis 4 cm sind in der Regel unproblematisch. Bei dicken Innendämmungen oder hoher Luftfeuchtigkeit sollte unbedingt raumseitig eine Dampfbremse angebracht sein. Sie verhindert eine Tauwasseranreicherung zwischen Wand und Dämmstoff.

Wärmegedämmte Keller dagegen sind trocken, denn Wärmeschutz ist gleichzeitig Tauwasserschutz. Auf warmen Oberflächen kann sich der in der Raumluft enthaltene Wasserdampf nicht niederschlagen. Bei beheizbaren Kellern fordert die Energieeinsparverordnung immer eine gute Wärmedämmung.
Jeder Keller braucht einen Wärmeschutz. Bei Neubauten ist dieser relativ einfach zu verwirklichen: Entweder bestehen die Kellerwände aus hoch Wärme dämmenden Mauersteinen wie Leichtziegel oder Leichtbetonsteine. Bei schweren Wänden aus Kalksandstein oder Beton halten von außen angebrachte Dämmplatten die Keller warm. Dient der Keller nur zur Lagerung, sollte die Dämmschicht mindestens 6 cm, bei beheizbaren Kellern mindestens 8 cm dick sein.

Das gleiche gilt für die Kellersohle. Am besten wirkt eine Dämmschicht unter der Kellersohle. Allerdings erfordert das etwas teurere Dämmplatten, die die Lasten des Hauses abtragen können. Kostengünstiger ist eine Dämmschicht zwischen Bodenplatte und schwimmenden Estrich. Bei dieser Lösung bilden die Ränder zwar Wärmebrücken. Deren negative Wirkung sollte man aber nicht überbewerten.
Kellerräume können auch von innen gedämmt sein. Bei der Wärmedämmung einzelner Räume ist dieses eine preiswerte Alternative, bei der Sanierung alter Keller häufig die einzig mögliche Lösung. Ihr Nachteil ist, dass Wärmebrücken vorprogrammiert sind. Dämmstoffdicken bis 4 cm sind in der Regel unproblematisch. Bei dicken Innendämmungen oder hoher Luftfeuchtigkeit sollte unbedingt raumseitig eine Dampfbremse angebracht sein. Sie verhindert eine Tauwasseranreicherung zwischen Wand und Dämmstoff.