Gesetzgeber verlangt Hitzeschutz
Übrigens hat der Gesetzgeber den sommerlichen Wärmeschutz, also den Schutz vor Sonnenhitze, in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sogar vorgeschrieben, wenn bei Neubauten der Anteil der Fenster an der Fassadenfläche 30 Prozent überschreitet. Ob vorgeschrieben oder freiwillig: Mensch und Tier werden es in jedem Fall danken. Untersuchungen belegen, dass schon ab einer Raumtemperatur von 26 °C die Leistungsfähigkeit deutlich sinkt und das Unbehagen steigt. Auch Möbel, Gardinen und Gemälde bleichen bei einer entsprechenden Verschattung nicht so schnell aus.
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Kühle Räume an heißen Tagen
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