Glaswolle Deckenfilz
Foto: Saint-Gobain G+H AG
Einen Wärmeschutz der obersten Geschossdecke schreibt die Energie-Einsparverordnung (EnEV) den Besitzern älterer Häuser als Nachrüstverpflichtung bis Ende 2006 vor. Bei den derzeit hohen Ölpreisen kann diese Maßnahme für den Nutzer einer darunter liegenden Wohnung mit 100 m² Deckenfläche bei Verlegung eines nur 120 mm dicken Deckenfilzes eine Einsparung bis zu 1.300 /Jahr bedeuten. In aller Regel hat sich die Dämm-Maßnahme spätestens nach einer Heizperiode häufig auch schon früher durch eingesparte Heizkosten amortisiert.
Mit gut dämmenden Glaswolle-Deckenfilzen lassen sich die gesetzlichen Vorgaben besonders unkompliziert erfüllen. Die elastischen Dämmfilze werden einfach ausgerollt und dicht zusammengeschoben. Aufgrund ihrer Nichtbrennbarkeit verbessern sie gleichzeitig den vorbeugenden Brandschutz.
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