Zulassung
Abgasanlagen können seit 1996 durch die CE-Zulassung von Gasfeuerstätten gemäß der europäischen Norm prEN483 (EN=Europäische Norm) in weitaus größerem Umfang als bisher zusammen mit der Gasfeuerstätte zugelassen werden. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für das System aus Gasfeuerstätte und Abgasanlage und wird diese wie bisher zusammen zulassen und als bauliche Einheit ausliefern. Es ist keine DIBT-Zulassung erforderlich (DIBT=Deutsches Institut für Bautechnik).
Die Beschränkung bei den Aufstellräumen entfallen. Es dürfen jetzt mehrere Geschosse überbrückt werden. Außerhalb des Aufstellraumes müssen die Luft-Abgas-Anlagen dann in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 bzw. 90 Minuten verlegt werden.
Die Beschränkung bei den Aufstellräumen entfallen. Es dürfen jetzt mehrere Geschosse überbrückt werden. Außerhalb des Aufstellraumes müssen die Luft-Abgas-Anlagen dann in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 bzw. 90 Minuten verlegt werden.