Wiederaufbau
Bodewig: Fundament für schnellen Wiederaufbau von Wohngebäuden und Verkehrsinfrastruktur ist gelegt
Wiederaufbau
"Mit dem Aufbau der vom Hochwasser beschädigten Wohngebäude kann
umgehend begonnen werden. 70 Millionen Euro Soforthilfe könnten nach
Zustimmung des Parlamentes ab Donnerstag direkt den Ländern zugeteilt
werden." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, am Dienstag in Berlin nach einer Besprechung mit den
Bauministern aus den von der Flut betroffenen Ländern. Die Soforthilfe
erfolge im Vorgriff auf die 500 Millionen Euro, die im Fonds
"Aufbauhilfe" für Wohnungsbau vorgesehen sind. Mit den
Landesministerien sei über das konkrete Verfahren zur Hilfe bei
Hochwasserschäden an Wohngebäuden gesprochen worden.
Die Schäden an Wohngebäuden - ganz gleich ob Eigenheim oder
Mietwohnung - seien immens. Das Spektrum reiche vom überfluteten
Keller bis zum Totalverlust des Eigenheimes. Deshalb solle auch in
diesem Bereich schnell geholfen werden. Die Schadenshöhe könne erst
nach Ablauf des Wassers genau festgestellt werden. In Bayern und
Sachsen würden aber bereits erste Erhebungen unter Hinzuziehung von
Sachverständigen durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen reichten
von Trockenlegung und Instandsetzung bis zum kompletten Neubau.
Im Fonds "Aufbauhilfe" stünden 500 Millionen Euro für die "Beseitigung
und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden" bereit. 250
Millionen Euro stammten vom Bund und 250 Millionen Euro von den
Ländern und Gemeinden.
70 Millionen Euro davon stünden ab Donnerstag zur Verfügung, wenn der
Haushaltsausschuss der "außerplanmäßigen Ausgabe" zustimme, sagte
Bodewig.
Die Soforthilfe von 70 Millionen Euro werde nach einem Schlüssel
verteilt. Damit könnten die Länder unmittelbar helfen, meinte Bodewig.
Heute hätten Bund und Länder den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
diskutiert, die in den nächsten Tagen von den Fachleuten vertieft
erörtert werde. Darin sind Art und Umfang der Hilfe sowie
Verfahrensgrundsätze festgelegt. Angestrebt sei, die
Verwaltungsvereinbarung am kommenden Dienstag zu unterzeichnen.
Außerdem habe man beraten, wie die Hilfen für die zerstörten
Infrastrukturen in den Gemeinden organisiert werden könnten, sagte
Bodewig.
1,2 Milliarden Euro stünden für die Beseitigung der Flutschäden an
historischen Innenstädten, Kulturstätten, an Stadtbild prägenden
Gebäuden, an der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten und
Altenheime und an der Technischen Infrastruktur wie Plätze, Brücken,
Kläranlagen zur Verfügung. 600 Millionen Euro kämen vom Bund und 600
Millionen Euro von den Ländern und Gemeinden.
Um eine zügige Antragsbearbeitung sicherzustellen, wurde vereinbart,
dem Bund Ansprechpartner für Städte und Gemeinden zu benennen. Der
Bund seinerseits werde eine Hotline schalten.
umgehend begonnen werden. 70 Millionen Euro Soforthilfe könnten nach
Zustimmung des Parlamentes ab Donnerstag direkt den Ländern zugeteilt
werden." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, am Dienstag in Berlin nach einer Besprechung mit den
Bauministern aus den von der Flut betroffenen Ländern. Die Soforthilfe
erfolge im Vorgriff auf die 500 Millionen Euro, die im Fonds
"Aufbauhilfe" für Wohnungsbau vorgesehen sind. Mit den
Landesministerien sei über das konkrete Verfahren zur Hilfe bei
Hochwasserschäden an Wohngebäuden gesprochen worden.
Die Schäden an Wohngebäuden - ganz gleich ob Eigenheim oder
Mietwohnung - seien immens. Das Spektrum reiche vom überfluteten
Keller bis zum Totalverlust des Eigenheimes. Deshalb solle auch in
diesem Bereich schnell geholfen werden. Die Schadenshöhe könne erst
nach Ablauf des Wassers genau festgestellt werden. In Bayern und
Sachsen würden aber bereits erste Erhebungen unter Hinzuziehung von
Sachverständigen durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen reichten
von Trockenlegung und Instandsetzung bis zum kompletten Neubau.
Im Fonds "Aufbauhilfe" stünden 500 Millionen Euro für die "Beseitigung
und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden" bereit. 250
Millionen Euro stammten vom Bund und 250 Millionen Euro von den
Ländern und Gemeinden.
70 Millionen Euro davon stünden ab Donnerstag zur Verfügung, wenn der
Haushaltsausschuss der "außerplanmäßigen Ausgabe" zustimme, sagte
Bodewig.
Die Soforthilfe von 70 Millionen Euro werde nach einem Schlüssel
verteilt. Damit könnten die Länder unmittelbar helfen, meinte Bodewig.
Heute hätten Bund und Länder den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
diskutiert, die in den nächsten Tagen von den Fachleuten vertieft
erörtert werde. Darin sind Art und Umfang der Hilfe sowie
Verfahrensgrundsätze festgelegt. Angestrebt sei, die
Verwaltungsvereinbarung am kommenden Dienstag zu unterzeichnen.
Außerdem habe man beraten, wie die Hilfen für die zerstörten
Infrastrukturen in den Gemeinden organisiert werden könnten, sagte
Bodewig.
1,2 Milliarden Euro stünden für die Beseitigung der Flutschäden an
historischen Innenstädten, Kulturstätten, an Stadtbild prägenden
Gebäuden, an der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten und
Altenheime und an der Technischen Infrastruktur wie Plätze, Brücken,
Kläranlagen zur Verfügung. 600 Millionen Euro kämen vom Bund und 600
Millionen Euro von den Ländern und Gemeinden.
Um eine zügige Antragsbearbeitung sicherzustellen, wurde vereinbart,
dem Bund Ansprechpartner für Städte und Gemeinden zu benennen. Der
Bund seinerseits werde eine Hotline schalten.