So sichern Sie sich den Ersatz Ihrer Schäden.
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt von Fall zu Fall möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Verständigen Sie umgehend die Schadenabteilung Ihrer Versicherung.
In der Regel wird Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt unter anderem auch für Vermögensschäden. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
In der Regel wird Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt unter anderem auch für Vermögensschäden. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.