Trinkwassersysteme in Kunststoffrohr
Novellierte Trinkwasserverordnung
Keine wasserbedingten Einsatzbeschränkungen für DVGW-zertifizierte Kunststoff- und Verbundrohre
Von Markus Friedrchs*
Trinkwasser ist unbestritten unser wichtigstes Lebensmittel, denn es bildet die Grundlage für den menschlichen Organismus. Ein lebenslanger Genuss ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ist somit sicherzustellen. Das Trinkwasser muss deshalb für den menschlichen Gebrauch frei sein von Krankheitserregern. Es muss genusstauglich und rein sein. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Trinkwassers und um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird dieses Lebensmittel so häufig und regelmäßig kontrolliert wie kaum ein anderes.
Die neue Trinkwasserverordnung ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft. Anstoß für diese Novellierung war die neue europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG vom 03.11.1998 die somit in nationales Recht umgewandelt wurde.
Eines der Hauptanliegen der neuen Trinkwasserverordnung war die deutliche Verschärfung der zulässigen Grenzwerte für Schwermetalle (z. B. Antimon, Blei und Nickel). Seit in Kraft treten der novellierten Trinkwasserverordnung ist somit ein entscheidender Beitrag zur deutlichen Verringerung der metallischen Einflüsse auf das Lebensmittel Trinkwasser beschritten.
Die öffentlichen Wasserversorger sind auch weiterhin für die Trinkwasserqualität bis zur Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Deren Verantwortungsbereich ist jedoch bis zur Entnahmestelle in Gebäuden erweitert! Neu eingeführt ist die Überwachung des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern etc. durch die Gesundheitsämter. Die Überprüfung von Trinkwasseranlagen in privaten Gebäuden kann nach Aufforderung bzw. Anzeige erfolgen.
Den Werkstoffen in der Trinkwasserinstallation kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Je nach Material kann es erforderlich sein, im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Wasserbeschaffenheit zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen dieser überhaupt eingesetzt werden kann. Hier greift auch die DIN 1988, die an die Beschaffenheit der Anlagenteile die Forderung stellt, dass diese die Lebensmittelqualität nicht unzulässig beeinträchtigen.
Grundsätzlich müssen die Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Trinkwasserinstallation den geltenden Normen und Regelwerken entsprechen. Bei der Auswahl sind örtliche Erfahrungen der Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zudem davon auszugehen, das in einer Installation immer Bauteile mit unterschiedlichen Materialien eingebaut werden..
Planer und Installateur sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch zertifizierte Komponenten Einsatzbeschränkungen unterliegen können und sich deshalb bei den Wasserversorgungsunternehmen nach der Beschaffenheit des Trinkwassers erkundigen. Der Umfang der Wasseranalyse ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Das zuständige Versorgungsunternehmen ist außerdem verpflichtet, Abweichungen von den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu veröffentlichen und zu kommentieren.
Hohe Bedeutung haben bei der Trinkwasserinstallation selbstverständlich auch die hygienischen Aspekte. Deshalb gilt es zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung bei der Planung der Trinkwasseranlage Grundsätzliches zu beachten: Es sind möglichst kurze Rohrleitungen mit einem geringen aber hydraulisch ausreichenden Rohrdurchmesser zu wählen, um eine möglichst kurze Verweildauer des Trinkwassers in der Anlage zu erreichen. Eine Stagnation von Wasser in nicht durchflossenen Anlagenteilen ist ebenso zu vermeiden wie die Erwärmung von Kaltwasserleitungen. Zu berücksichtigen sind auch die DVGW-Arbeitsblätter W551 und W552 zur Verminderung des Legionellenwachstums.
Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen werden ständig Brunnen erschlossen und auch stillgelegt. Jedes natürliche Wasser hat dabei seine eigenen spezifischen Eigenschaften. Auch im Verlauf der Jahreszeiten unterliegt das Brunnen- oder Quellwasser zusätzlichen Schwankungen. Aufgabe des Wasserversorgers ist es, bedingt durch die hohen Qualitäts- und Leistungsanforderungen, die verschiedenen Qualitäten aufzubereiten. Das endgültige Trinkwasser ist dann eine Mischung verschiedener Ursprungswässer.
Eine konstante, immer gleichbleibende Zusammensetzung kann somit nicht garantiert werden. Vielmehr ist mit einer steten Veränderung und schwankenden Trinkwasserqualitäten zu rechnen. Diese sind bereits bei der Planung und Installation zu berücksichtigen, denn der Einsatz von korrosiven Werkstoffen kann immer zu einer Veränderung der Trinkwasserqualität führen.
Generell gilt, dass die Beschaffenheit des Trinkwassers durch Leitungen, Armaturen und andere Bauteile beeinflusst werden kann. Unter zur Hilfenahme der Wasseranalyse ist dann die Materialauswahl für metallene Werkstoffe nach DIN 50930-6 vorzunehmen. Für schmelztauchverzinkte (feuerverzinkte) Eisenwerkstoffe wie auch für Kupferrohre können sich wasserbedingte Einsatzbeschränkungen ergeben. Der DVGW rät sogar vom Einsatz des ersteren für den sogenannte Warmwasserbereich ab. Entscheidend sind hier die Über- bzw. Unterschreitungen der Grenzwerte. Bei Kupfer ist dies der pH-Wert bzw. der pH-Wert in Kombination mit der Gesamtmenge an organischem Karbon (TOC).
Bleileitungen sind schon seit Anfang der 60er für die Neuinstallation von Trinkwasseranlagen nicht mehr zulässig. Aufgrund der bis ins Jahr 2013 stufenweise Reduzierung der maximal zulässigen Grenzwerte - die in einer Trinkwasserinstallation quasi nicht einzuhalten sind sollten diese möglichst bald ausgetauscht werden.
Legierungen wie Messing und Rotguss für Armaturen und Rohrverbinder müssen in Ihren Bestandteilen und in den für die Herstellung erforderlichen Begleitelementen bestimmte Parameter einhalten. Die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen wird durch die DVGW-Kennzeichnung bekundet, so dass diese dann keinen Einsatzbeschränkungen unterliegen. Gleiches gilt für nichtrostenden Stahl und innenverzinnte Rohre sofern diese dem DVGW Arbeitsblatt GW 392 entsprechen.
Für Rohre und Installationssysteme aus Kunststoff gibt es in der novellierten Trinkwasserverordnung keine weiteren Einschränkungen, sofern diese den einschlägigen Normen und Arbeitsblättern entsprechen. Dies bedeutet wiederum, das es für DVGW-zertifizierte Kunststoff- und Verbundrohre somit keine wasserbedingten Einsatzbeschränkungen gibt.
Demzufolge ergibt sich für die Trinkwasserinstallation mit einem DVGW-zertifizierten Installationssystem bestehend aus Kunststoff- bzw. Verbundrohren und entsprechenden Verbindern, z.B. aus hochwertigem oder beschichtetem Messing, ebenfalls keine wasserbedingten Einsatzbeschränkungen.
Auch hier gibt es Rohrverbinder aus Metall. Dies ist aber unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Gewindeverbinder gar nicht anders möglich ist. Der metallische Einfluss entsprechender Legierungen ist somit unumgänglich.
Bei ganzheitlicher Betrachtung wird jedoch deutlich, dass bei solchen Installationssystemen dieser Einfluss auf das Trinkwasser verschwindend gering ist, denn setzt man zum Vergleich die Oberflächenanteile der Rohre mit denen der Rohrverbinder ins Verhältnis, wird dies offensichtlich.
Kompetente und anerkannte Anbieter stellen seit vielen Jahren geeignete Trinkwasserinstallationssysteme zur Verfügung. Planer und Installateure tragen letztendlich allein durch die Auswahl entsprechender Systeme in einem hohen Masse zu einer über viele Jahre gesunde Trinkwasserversorgung an jeder Zapfstelle des Hauses bei.
*Markus Friedrichs ist Produktmanager Rohrsysteme bei Uponor-Unipipe in Haßfurt.
Von Markus Friedrchs*
Trinkwasser ist unbestritten unser wichtigstes Lebensmittel, denn es bildet die Grundlage für den menschlichen Organismus. Ein lebenslanger Genuss ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ist somit sicherzustellen. Das Trinkwasser muss deshalb für den menschlichen Gebrauch frei sein von Krankheitserregern. Es muss genusstauglich und rein sein. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Trinkwassers und um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird dieses Lebensmittel so häufig und regelmäßig kontrolliert wie kaum ein anderes.
Die neue Trinkwasserverordnung ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft. Anstoß für diese Novellierung war die neue europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG vom 03.11.1998 die somit in nationales Recht umgewandelt wurde.
Eines der Hauptanliegen der neuen Trinkwasserverordnung war die deutliche Verschärfung der zulässigen Grenzwerte für Schwermetalle (z. B. Antimon, Blei und Nickel). Seit in Kraft treten der novellierten Trinkwasserverordnung ist somit ein entscheidender Beitrag zur deutlichen Verringerung der metallischen Einflüsse auf das Lebensmittel Trinkwasser beschritten.
Die öffentlichen Wasserversorger sind auch weiterhin für die Trinkwasserqualität bis zur Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Deren Verantwortungsbereich ist jedoch bis zur Entnahmestelle in Gebäuden erweitert! Neu eingeführt ist die Überwachung des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern etc. durch die Gesundheitsämter. Die Überprüfung von Trinkwasseranlagen in privaten Gebäuden kann nach Aufforderung bzw. Anzeige erfolgen.
Den Werkstoffen in der Trinkwasserinstallation kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Je nach Material kann es erforderlich sein, im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Wasserbeschaffenheit zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen dieser überhaupt eingesetzt werden kann. Hier greift auch die DIN 1988, die an die Beschaffenheit der Anlagenteile die Forderung stellt, dass diese die Lebensmittelqualität nicht unzulässig beeinträchtigen.
Grundsätzlich müssen die Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Trinkwasserinstallation den geltenden Normen und Regelwerken entsprechen. Bei der Auswahl sind örtliche Erfahrungen der Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zudem davon auszugehen, das in einer Installation immer Bauteile mit unterschiedlichen Materialien eingebaut werden..
Planer und Installateur sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch zertifizierte Komponenten Einsatzbeschränkungen unterliegen können und sich deshalb bei den Wasserversorgungsunternehmen nach der Beschaffenheit des Trinkwassers erkundigen. Der Umfang der Wasseranalyse ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Das zuständige Versorgungsunternehmen ist außerdem verpflichtet, Abweichungen von den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu veröffentlichen und zu kommentieren.
Hohe Bedeutung haben bei der Trinkwasserinstallation selbstverständlich auch die hygienischen Aspekte. Deshalb gilt es zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung bei der Planung der Trinkwasseranlage Grundsätzliches zu beachten: Es sind möglichst kurze Rohrleitungen mit einem geringen aber hydraulisch ausreichenden Rohrdurchmesser zu wählen, um eine möglichst kurze Verweildauer des Trinkwassers in der Anlage zu erreichen. Eine Stagnation von Wasser in nicht durchflossenen Anlagenteilen ist ebenso zu vermeiden wie die Erwärmung von Kaltwasserleitungen. Zu berücksichtigen sind auch die DVGW-Arbeitsblätter W551 und W552 zur Verminderung des Legionellenwachstums.
Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen werden ständig Brunnen erschlossen und auch stillgelegt. Jedes natürliche Wasser hat dabei seine eigenen spezifischen Eigenschaften. Auch im Verlauf der Jahreszeiten unterliegt das Brunnen- oder Quellwasser zusätzlichen Schwankungen. Aufgabe des Wasserversorgers ist es, bedingt durch die hohen Qualitäts- und Leistungsanforderungen, die verschiedenen Qualitäten aufzubereiten. Das endgültige Trinkwasser ist dann eine Mischung verschiedener Ursprungswässer.
Eine konstante, immer gleichbleibende Zusammensetzung kann somit nicht garantiert werden. Vielmehr ist mit einer steten Veränderung und schwankenden Trinkwasserqualitäten zu rechnen. Diese sind bereits bei der Planung und Installation zu berücksichtigen, denn der Einsatz von korrosiven Werkstoffen kann immer zu einer Veränderung der Trinkwasserqualität führen.
Generell gilt, dass die Beschaffenheit des Trinkwassers durch Leitungen, Armaturen und andere Bauteile beeinflusst werden kann. Unter zur Hilfenahme der Wasseranalyse ist dann die Materialauswahl für metallene Werkstoffe nach DIN 50930-6 vorzunehmen. Für schmelztauchverzinkte (feuerverzinkte) Eisenwerkstoffe wie auch für Kupferrohre können sich wasserbedingte Einsatzbeschränkungen ergeben. Der DVGW rät sogar vom Einsatz des ersteren für den sogenannte Warmwasserbereich ab. Entscheidend sind hier die Über- bzw. Unterschreitungen der Grenzwerte. Bei Kupfer ist dies der pH-Wert bzw. der pH-Wert in Kombination mit der Gesamtmenge an organischem Karbon (TOC).
Bleileitungen sind schon seit Anfang der 60er für die Neuinstallation von Trinkwasseranlagen nicht mehr zulässig. Aufgrund der bis ins Jahr 2013 stufenweise Reduzierung der maximal zulässigen Grenzwerte - die in einer Trinkwasserinstallation quasi nicht einzuhalten sind sollten diese möglichst bald ausgetauscht werden.
Legierungen wie Messing und Rotguss für Armaturen und Rohrverbinder müssen in Ihren Bestandteilen und in den für die Herstellung erforderlichen Begleitelementen bestimmte Parameter einhalten. Die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen wird durch die DVGW-Kennzeichnung bekundet, so dass diese dann keinen Einsatzbeschränkungen unterliegen. Gleiches gilt für nichtrostenden Stahl und innenverzinnte Rohre sofern diese dem DVGW Arbeitsblatt GW 392 entsprechen.
Für Rohre und Installationssysteme aus Kunststoff gibt es in der novellierten Trinkwasserverordnung keine weiteren Einschränkungen, sofern diese den einschlägigen Normen und Arbeitsblättern entsprechen. Dies bedeutet wiederum, das es für DVGW-zertifizierte Kunststoff- und Verbundrohre somit keine wasserbedingten Einsatzbeschränkungen gibt.
Demzufolge ergibt sich für die Trinkwasserinstallation mit einem DVGW-zertifizierten Installationssystem bestehend aus Kunststoff- bzw. Verbundrohren und entsprechenden Verbindern, z.B. aus hochwertigem oder beschichtetem Messing, ebenfalls keine wasserbedingten Einsatzbeschränkungen.
Auch hier gibt es Rohrverbinder aus Metall. Dies ist aber unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Gewindeverbinder gar nicht anders möglich ist. Der metallische Einfluss entsprechender Legierungen ist somit unumgänglich.
Bei ganzheitlicher Betrachtung wird jedoch deutlich, dass bei solchen Installationssystemen dieser Einfluss auf das Trinkwasser verschwindend gering ist, denn setzt man zum Vergleich die Oberflächenanteile der Rohre mit denen der Rohrverbinder ins Verhältnis, wird dies offensichtlich.
Kompetente und anerkannte Anbieter stellen seit vielen Jahren geeignete Trinkwasserinstallationssysteme zur Verfügung. Planer und Installateure tragen letztendlich allein durch die Auswahl entsprechender Systeme in einem hohen Masse zu einer über viele Jahre gesunde Trinkwasserversorgung an jeder Zapfstelle des Hauses bei.
*Markus Friedrichs ist Produktmanager Rohrsysteme bei Uponor-Unipipe in Haßfurt.