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Begrenzung elektromagnetischer Felder
Bundeskabinett beschließt Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Die Bundesregierung nimmt die wachsende Sorge in der Bevölkerung um mögliche gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Felder sehr ernst. Mit der Verordnung haben wir eine Regelung geschaffen, welche alle Betreiber ortsfester Funkanlagen verpflichtet, mit einer Standortbescheinigung die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass eine Sendeanlage nur betrieben werden darf, wenn gesundheitliche Risiken auszuschließen sind."

Die Verordnung, die nicht nur kommerzielle Betreiber sondern auch Funkamateure und Sender des öffentlich rechtlichen Rundfunks einbezieht, legt grundsätzlich keine eigenen Grenzwerte fest, sondern bezieht sich auf die Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, ergänzt durch Normen und Empfehlungen der EU. Erstmalig wird auch durch eine Verordnung der Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen, z.B. Herzschrittmacher, geregelt. Hier nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.