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Wechsel des Stromlieferanten für Haushalte und Kleinverbraucher vereinfacht


Auf Initiative der Task Force Netzzugang des BMWi haben sich die Verbände der Anbieter und Nachfrager am Strommarkt (Netzbetreiber, Stromhandel, Verbraucher) auf die Verwendung einheitlicher Datenformate und Dateninhalte verständigt, die beim Wechsel des Stromlieferanten auszutauschen sind. Dies verbessert die Voraussetzungen für die automatisierte und ausschließlich elektronische Abwicklung des Wechselprozesses insbesondere bei der Belieferung privater Haushalte und anderer Kleinverbraucher.

Bundesminister Dr. Werner Müller: "Ich erwarte, dass sich mit dieser Lösung der Wettbewerb im Kleinkundenbereich deutlich belebt und die Vorteile der Öffnung des Strommarktes noch stärker als bisher auch den privaten Haushalten zugute kommen."

Während der Lieferantenwechsel bei industriellen Großkunden nach den Beobachtungen des BMWi weitestgehend problemlos verläuft, treten zum Teil gravierende Schwierigkeiten auf, wenn private Kleinverbraucher ihren Lieferanten wechseln wollen. Dies ist nicht hinnehmbar, denn auch dem privaten Kunden müssen die im Preis- und Produktwettbewerb liegenden Vorteile der Liberalisierung zugute kommen.

Die jetzt erzielte Verständigung räumt ein Haupthindernis für einen unkomplizierten Lieferantenwechsel im Massengeschäft aus und bewirkt eine wesentliche Vereinfachung. Sie wurde in dem Verbandsausschuss erarbeitet, den die Task Force eingerichtet hat und in dem alle Interessengruppen repräsentiert sind. Die Task Force richtet - gemeinsam mit den Verbänden - an alle Beteiligten des Wechselprozesses die Empfehlung, die gefundenen Lösungen in der Praxis anzuwenden.

Die Task Force wird in dem Verbandsausschuss darauf hinwirken, dass auch die übrigen noch bestehenden Probleme gelöst werden, dass insbesondere ein enger zeitlicher Rahmen bei der Abwicklung des Wechselprozesses eingehalten wird. Ziel ist die Entwicklung eines umfassenden Best-Practice-Katalogs als Orientierungshilfe für alle Beteiligten.

Der Wortlaut der Empfehlung kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.