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Stromnetze: Bundeskartellamt untersucht Nutzungsentgelte


Das Bundeskartellamt hat im September 2001 gegen
22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts
missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung
anderer Stromanbieter eingeleitet. Kartellamtspräsident Ulf Böge:
„Erhebliche Unterschiede bei den Netznutzungsentgelten legen den
Verdacht nahe, dass die Entgelte dieser Unternehmen nicht
angemessen sind und bei wirksamem Wettbewerb mit hoher
Wahrscheinlichkeit deutlich niedriger wären.“ Bei den
angeschriebenen Unternehmen handelt es sich um
Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen mit
länderübergreifenden Netzgebieten. Ein Vergleich auf der Basis
einer vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
veröffentlichten Netzentgeltuntersuchung für Industrie- und
Gewerbekunden zeigt, dass die Netzentgelte der 22 betroffenen
Unternehmen zwischen 10 Prozent und 80 Prozent höher liegen als die
zum Vergleich herangezogenen Entgelte z.B. der Netzbetreiber RWE
und Energie Baden-Württemberg. Im Tarifkundenbereich ergeben
Netzentgeltvergleiche Unterschiede bis zu 30 Prozent. Die
betroffenen Unternehmen haben vier Wochen Gelegenheit Stellung zu
nehmen. Sollte sich nach der Auswertung der angeforderten Daten der
Anfangsverdacht missbräuchlich überhöhter Entgelte erhärten, wird
gegen die Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eröffnet
werden. Das Vorgehen des Bundeskartellamtes und der
Landeskartellbehörden erfolgt auf der Grundlage des im April 2001
veröffentlichten Berichts der Arbeitsgruppe Netznutzung Strom der
Kartellbehörden Darin sind die rechtlichen Maßstäbe für die
Beurteilung von Netznutzungsentgelten und anderen
Netzzugangsbehinderungen dargelegt.