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Energieeinsparung 1: Bundesregierung setzt zwei Richtlinien um


Das Bundeskabinett hat am 30. Mai 2001 den Entwurf eines neuen
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verabschiedet. Der
Gesetzentwurf ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium zum
Erlass von Rechtsverordnungen, mit denen zwei europäische
Richtlinien zur Energieeinsparung umgesetzt werden können.
Die Richtlinie 1999/94/EG hat zum Ziel, den Verbraucher noch
umfassender über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei
Personenkraftwagen zu informieren und so zum Energiesparen zu
veranlassen. Alle neuen Personenkraftwagen, die zum Verkauf oder
Leasing angeboten werden, sind künftig am Verkaufsort mit einem
Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu versehen.
Auch ein Aushang am Verkaufsort, ein nationaler, jährlicher und
kostenloser Leitfaden und Angaben in der Werbung sollen hierüber
informieren.
Die Richtlinie 2000/55/EG regelt Energieeffizienzanforderungen an
Vorschaltgeräte für den Stromverbrauch von Leuchtstofflampen. Sie
sieht einen schrittweisen Übergang von weniger sparsamen zu
deutlich effizienteren Vorschaltgeräten vor.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Die Maßnahmen werden
nachhaltig dazu beitragen, Energie rationeller zu verwenden,
hierdurch CO2-Emissionen zu mindern und gleichzeitig den
internationalen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten
zum Klimaschutz nachzukommen."