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EuGH bestätigt Bundesregierung
Bei Stromeinspeisungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz

In der Auseinandersetzung über die Vereinbarkeit des alten Stromeinspeisungsgesetzes mit dem EG-Vertragsrecht ist die Bundesregierung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf ganzer Linie bestätigt worden. Der EuGH hat in seinem heute verkündeten Urteil festgestellt, dass die Vergütungsregelungen des alten Stromeinspeisungsgesetzes keine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags darstellen und mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs im Einklang stehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hält damit auch die EG-rechtlichen Einwände der Europäischen
Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das das alte Stromeinspeisungsgesetz abgelöst hat, für widerlegt.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Entscheidung ist auch ein Erfolg für die Energiepolitik der Bundesregierung, die eine Vorreiterrolle beim Ausbau erneuerbarer Energien in der Europäischen Union einnimmt. Die EU-Mitgliedstaaten sind sich darin einig, dass der Anteil regenerativer Energiequellen in der Gemeinschaft sowohl im Interesse von Umwelt- und Klimaschutz als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit erheblich und dauerhaft gesteigert werden muss. Durch das heutige Urteil des EuGH werden die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen hierbei gestärkt. Ich bin überzeugt, dass sich mit dem Urteil auch die Bedenken der EU-Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz erledigt haben und appelliere an die Kommission, die eingeleiteten Verfahren nunmehr einzustellen."