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Energieeinsparverordnung im Kabinett verabschiedet
Eine gute Entscheidung für Klima und Bauwirtschaft

"Der heutige Beschluss ist ein zentrales Element der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung", sagten der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig und Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller anlässlich der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 7. März 2001 im Bundeskabinett. Mit der EnEV würden bis 2005 etwa zehn Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard zu verbessern und die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker als bisher auszuschöpfen. Das Einsparen von Energie bei der Gebäudenutzung diene nicht nur der Versorgungssicherheit, sondern mindere zugleich den CO2-Ausstoß, strich Kurt Bodewig heraus. Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller ergänzte: "Durch die neue Energieeinsparverordnung angestoßene Modernisierungsaktivitäten ersparen dem Bürger Energiekosten, sichern Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft und nutzen dem Klimaschutz."

Für Neubauten sieht die EnEV vor, den Heizenergiebedarf künftig um etwa 30 Prozent unter die heutigen Anforderungen zu senken. "Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel", erläuterte Bodewig. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut würden, verbrauchten rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Bislang seien noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich. Besonderer Wert wird auf die "intelligente Erschließung" von Energieeinsparpotenzialen gelegt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z. B. die Vermeidung von Wärmebrücken, wird belohnt.

Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich ist wirtschaftlich vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisieren sich durch Energiekosteneinsparung generell deutlich im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude. Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.

Besondere Energiesparpotenziale liegen im Gebäudebestand. Deshalb wird die Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere geht es um den Ersatz von über 2 Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten, ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.

Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand brauchen eine politische und finanzielle Flankierung. Deshalb wird die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum energiesparenden Bauen verstärken; so wird beispielsweise schon in den nächsten Monaten die Deutsche EnergieAgentur (DEnA) eine Veranstaltungsreihe zur Energieeinsparverordnung für Architekten und Ingenieure durchführen. Daneben ist zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden aus Mitteln der Bundesregierung durch die KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.