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Energiesparzeichen – was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen?
Umweltbundesamt: Kennzeichnung energiesparender Elektrogeräte verbessern

Welche elektrischen Geräte sind energiesparend? Spätestens beim Blick auf die Stromrechnung oder beim Kauf neuer elektrischer Haushalts- und Bürogeräte wird die Antwort auf diese Frage interessant. Dann achten Verbraucherinnen und Verbraucher auf geeignete Kennzeichnungen, wie zum Beispiel Energiesparzeichen. In Deutschland sind vor allem zwei bekannt: Der amerikanische Energy Star wird zur Kennzeichnung energiesparender Bürogeräte auch in der Europäischen Union eingeführt. Daneben gibt es das GEEA-Zeichen der Group for Energy Efficient Appliances, eines Zusammenschlusses europäischer Energieagenturen. Dieses ist bislang weniger bekannt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für Bürogeräte die Grenzwerte beider Zeichen miteinander verglichen und festgestellt: Das GEEA-Zeichen ist in vielen Fällen anspruchsvoller, die Geräte sind damit energiesparender.

Die qualitativen Ansprüche an die Energie-Effizienz der Bürogeräte sind beim GEEA-Zeichen oft fortschrittlicher. Das UBA empfiehlt deshalb Herstellern und Verbrauchern, dieses Zeichen zukünftig verstärkt zu beachten.

Für Büro- und Kommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik sollte es eine Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch geben. Erst so sind Vergleiche überhaupt möglich. Zudem ist die Kennzeichnung zukünftig regelmäßig der Entwicklung der Technik anzupassen.
Das trifft auch auf die eingeführte Kennzeichnung der Haushaltsgroßgeräte – zum Beispiel für Kühlschränke und Waschmaschinen – zu. Diese werden auch heute noch nach einer rund zehn Jahre alten Energieklassen-Einteilung eingestuft.

Eine Zusammenfassung des Vergleichs beider Energiesparzeichen für Bürogeräte sowie weiterführende Informationen gibt es im Internet unter der Adresse: www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/index.htm .

Näheres zum GEEA-Zeichen ist unter www.energielabel.de veröffentlicht.