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Stromnetze: Bundeskartellamt untersucht Nutzungsentgelte 
 
  
Das Bundeskartellamt hat im September 2001 gegen  
22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts  
missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung  
anderer Stromanbieter eingeleitet. Kartellamtspräsident Ulf Böge:  
Erhebliche Unterschiede bei den Netznutzungsentgelten legen den  
Verdacht nahe, dass die Entgelte dieser Unternehmen nicht  
angemessen sind und bei wirksamem Wettbewerb mit hoher  
Wahrscheinlichkeit deutlich niedriger wären. Bei den  
angeschriebenen Unternehmen handelt es sich um  
Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen mit  
länderübergreifenden Netzgebieten. Ein Vergleich auf der Basis  
einer vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)  
veröffentlichten Netzentgeltuntersuchung für Industrie- und  
Gewerbekunden zeigt, dass die Netzentgelte der 22 betroffenen  
Unternehmen zwischen 10 Prozent und 80 Prozent höher liegen als die  
zum Vergleich herangezogenen Entgelte z.B. der Netzbetreiber RWE  
und Energie Baden-Württemberg. Im Tarifkundenbereich ergeben  
Netzentgeltvergleiche Unterschiede bis zu 30 Prozent. Die  
betroffenen Unternehmen haben vier Wochen Gelegenheit Stellung zu  
nehmen. Sollte sich nach der Auswertung der angeforderten Daten der  
Anfangsverdacht missbräuchlich überhöhter Entgelte erhärten, wird  
gegen die Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eröffnet  
werden. Das Vorgehen des Bundeskartellamtes und der  
Landeskartellbehörden erfolgt auf der Grundlage des im April 2001  
veröffentlichten Berichts der Arbeitsgruppe Netznutzung Strom der  
Kartellbehörden Darin sind die rechtlichen Maßstäbe für die  
Beurteilung von Netznutzungsentgelten und anderen  
Netzzugangsbehinderungen dargelegt.  
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