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20 Prozent der Modernisierungskosten trägt der Staat

Darlehenserlass für Gebäudesanierer
Wer zukünftig die Hausmodernisierung über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert, kann damit rechnen, dass ihm 20 Prozent des zinsgünstigen Darlehensbetrages erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das betroffene Gebäude vor 1979 errichtet wurde und umfassend saniert wird, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt.

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen dabei, ältere Häuser, die zu viel Energie verbrauchen, zu so sparsamen Gebäuden zu machen wie es die Energieeinsparverordnung bei Neubauten vorschreibt. Verschiedene Pakete von Energiesparmaßnahmen müssen durchgeführt werden, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen. Wer beispielsweise seinen alten Heizkessel gegen eine Gas-Brennwertheizung austauscht und zusätzlich Dach und Fassade dämmt, bekommt von der KfW nicht nur günstige Kredite, sondern auch 20 Prozent der Darlehenssumme erlassen. Wer nur den alten Heizkessel gegen ein energiesparendes Gerät mit Brennwert- und Solarnutzung ersetzt, erhält nur einen zinsgünstigen Kredit und keinen
Darlehenserlass.

Nach Einschätzung des Initiativkreises Erdgas & Umwelt bietet sich das KfW-Programm vor allem für Käufer und Eigentümer von stark modernisierungsbedürftigen Immobilien an. ?Hierbei schlägt das KfW-Programm gegenwärtig jede andere Finanzierung?, so ein Sprecher des Initiativkreises. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es telefonisch beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt unter 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder im Internet unter www.ieu.de .