Umwelt-Verträglichkeit von Zement und Beton
In der modernen Industriegesellschaft sind bauliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität unerläßlich. Neben der Bereitstellung von Wohn- und Gewerberaum gehört dazu die Schaffung der notwendigen Infrastruktur, wie z.B. ausreichende Straßen und Schienenwege sowie eine funktionierende Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Zementgebundene Baustoffe bieten in allen diesen Bereichen die Voraussetzung für ein ökonomisches und ökologisches Bauen. Bei einer ökologischen Bewertung sind sowohl Umweltbelastungen als auch Umweltentlastungen, die mit der Herstellung von Baustoffen und der Nutzung von Bauwerken verbunden sind, zu berücksichtigen.
Bei der Herstellung zählen die Gewinnung der Roh- und Zuschlagstoffe sowie die bei der Produktion von Zement und Beton entstehenden Emissionen zu den belastenden Umweltwirkungen. Umweltentlastungen entstehen durch den Einsatz sekundärer Roh- und Brennstoffe bei der Klinkerherstellung sowie durch die Verwertung anfallender Reststoffe bei der Zement- und Betonherstellung. Voraussetzung für den Einsatz von Sekundärstoffen ist, daß sie weder zu einer Umweltbelastung durch Emissionen, noch zu einer Beeinträchtigung der bautechnischen und umweltrelevanten Eigenschaften des Zements bzw. Betons führen. Alle Umweltverträglichkeitsprüfungen, die in den vergangenen Jahren vom Forschungsinstitut der Zementindustrie durchgeführt wurden, belegen, daß die Emissionskonzentrationen in vielen Fällen deutlich unter den zulässigen Emissionsgrenzwerten liegen, daß der Einfluß eines Zementwerkes auf die Immissionssituation am Standort nur sehr gering ist und daß die Umweltverträglichkeit des Zements durch den Einsatz von Sekundärstoffen nicht beeinträchtigt wird.
Untersuchungen zur Einbindung umweltrelevanter Bestandteile, die mit den Ausgangsstoffen in geringen Mengen in Betone gelangen, haben gezeigt, daß z.B. die meisten Schwermetalle bereits im Frischbeton in weitgehend unlöslicher Form vorliegen und nicht freigesetzt werden können. Auch die Wirkstoffe von Betonzusatzmitteln werden rasch zu einem großen Anteil am Zement sorbiert oder ausgefällt und sind nur zu einem geringen Anteil aus Frischbeton freisetzbar.
Mit fortschreitender Erhärtung des künstlichen Steins" Beton kommt hinzu, daß die Auslaugung im Porenwasser gelöst vorliegender Stoffe durch die Ausbildung des dichten, festen Gefüges erheblich vermindert wird. So sind zementgebundene Baustoffe, z.B. im sensiblen Bereich der Trinkwasserversorgung, über Jahrzehnte hinweg erfolgreich eingesetzt worden und haben sich bezüglich ihrer hygienischen Eigenschaften hervorragend bewährt. Dies macht deutlich, daß z.B. von Betonen auch keine Gefährdung von Grundwasser oder Boden ausgeht.
Um einheitliche Prüfungen und Bewertungen zu ermöglichen, werden derzeit unter Mitwirkung des Forschungsinstituts der Zementindustrie Regelungen erarbeitet, die die hygienischen Anforderungen an zementgebundene Baustoffe im Kontakt mit Trinkwasser bzw. Grundwasser und Boden festlegen. Dabei werden die bestehenden günstigen Erfahrungen bezüglich zementgebundener Baustoffe in diesen Regelwerken mit dem Ziel berücksichtigt, den erforderlichen Regelbedarf und Prüfumfang auf das tatsächlich notwendige Maß zu begrenzen.
Insbesondere im Wohnbereich wird die Schadstoffbelastung durch flüchtige Substanzen zunehmend intensiver diskutiert. Dazu durchgeführte Untersuchungen des Forschungsinstituts haben gezeigt, daß flüchtige Substanzen, die über Zemente, Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel in Spuren in den Baustoff eingetragen werden, nur so geringe gasförmige Emissionen verursachen, daß keine Belästigung und schon gar keine Gefährdung der Gesundheit des Nutzers zu befürchten ist.